AMA (Agrarmarkt Austria)

Agrarmarkt Austria (AMA) wurde als staatliche Institution per Bundesgesetz gegründet und nahm ihre Tätigkeit 1993 auf. Sie ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, sie ist EU-konforme Marktordnungsstelle und EU-Zahlstelle. Ihre Hauptaufgaben sind:

  • Vollzug von EU-Marktordnungen
  • Markt- und Preisberichterstattung
  • Abwicklung der Leistungsentgelte im Rahmen ihrer Funktion als Zahlstelle der EU, d.h. Verwaltung aller EU-Gelder im Bereich der 1. (Direktzahlungen) und 2. Säule (Ländliche Entwicklung) der Gemeinsamen Agrarpolitik, Erstellung der Unterlagen für die Antragstellung (Mehrfachantrag - Merkblätter, Formulare, Online-Tools), Durchführung der Zahlungen nach Prüfung der Rechtmäßigkeit und Organisation sowie Realisierung der entsprechenden Kontrollen vor Ort
  • Organisation der Rinderkennzeichnung sowie Führung und Verwaltung der Rinderdatenbank
  • Die Aufgaben des Agrarmarketings werden von der Tochterorganisation, der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH, wahrgenommen

Die AMA versteht sich als Dienstleistungsunternehmen und untersteht der Aufsicht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Die AMA verwaltet einerseits Daten des Primärsektors (Urproduktion), Flächendaten und Tierzahlen aller österreichischen Bauern im Rahmen der Förderabwicklung. Auf der anderen Seite werden im Rahmen der Vollziehung des Marktordnungsgesetzes direkt bei Betrieben der 1. Verarbeitungsstufe des Sekundären Sektors (Mühlen, Molkereien, Schlachthöfe) Daten, insbesondere Mengen und Preise, erhoben, aufbereitet und zur Markt- und Preisberichterstattung herangezogen. Es werden noch weitere Daten (z.B. auf EU-Ebene aus Brüssel sowie die wichtigsten Börsenotierungen) hinzugezogen, Kennzahlen dargestellt, Vergleiche angestellt, Bilanzen für die Europäische Kommission erstellt und produktspezifische Marktberichte über die wichtigsten Agrarprodukte und Produktionsmittel veröffentlicht.

Weiters hat die Agrarmarkt Austria Erfahrung in folgenden Bereichen, die auch in einem Krisenfall relevant sind (Krisenlager-Management):

  • Abwicklung der staatlichen und privaten Lagerhaltung
  • Organisation von Lagerungsmaßnahmen (Übernahme/Ankauf, Lagerung, Verkauf bzw. Verteilung)
  • Abwicklung von Nahrungsmittelhilfe aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft
  • Abwicklung von EU- und nationalen (Förder)maßnahmen

Gemäß dem österreichischen Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 (§1 BG 30.12.1996 BGBl 1996/789 idF 2012/50) ist im Falle einer unmittelbar drohenden Störung der Versorgung oder zur Behebung einer bereits eingetretenen Störung (die keine saisonale Verknappungserscheinung darstellt und nicht rechtzeitig durch marktkonforme Maßnahmen abwendbar ist) durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Durchführung von Lenkungsmaßnahmen oder zur Vorbereitung dieser Maßnahmen die AMA heranzuziehen.

Die AMA ist ob ihrer Aufgaben und ihrer Struktur (Organisation mit Außenstellen in den Bundesländern), ihrer engen Verbundenheit zu Interessensvertretungen, Kontakten zum Agrarhandel, den Mühlen, Molkereien etc. bestens geeignet, insbesondere im operativen Bereich der Lebensmittelversorgungssicherheit wesentlich mitzuwirken.

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